Erster Schritt: Grundlagenermittlung im Planungsraum
Bevor wir die Neubaustrecke von Grafing nach Ostermünchen planen, müssen wir die Gegebenheiten des Raumes genau kennen. Zur Ermittlung der Grundlagen haben wir im ersten Planungsschritt die offiziellen Daten von Bund, Land, Städten und Gemeinden im Planungsraum ausgewertet. So ergibt sich ein klares Bild von der Ist-Situation: Wo befinden sich Siedlungsgebiete? Wo gibt es geschützte Naturräume und wo landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wälder? Wie sieht die bestehende Infrastruktur aus und welche Herausforderungen gibt es dort konkret?
Die Ergebnisse dieser detaillierten Analyse des Planungsraums haben wir in Grundlagenkarten dokumentiert.
Aus diesen Grundlagenkarten haben wir im zweiten Schritt sogenannte Raumwiderstandskarten erstellt. Sie zeigen klassifiziert von I bis VI an, wie anspruchsvoll es ist, eine Bahnstrecke zu bauen. Dabei gilt: Je höher ein Raumwiderstand, desto sensibler ist der entsprechende Bereich.
Straßen
Geplante Sonderbauflächen (z.B. für Einzelhandel)
Geplante gewerbliche Bauflächen (z.B. Vorrangebiete für Windenergie, landwirtschaftliche Nebengebäude)
Öffentliche Grünflächen
Kleinere Fließgewässer
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet
Gewerbliche Bauflächen
Gewerbeflächen Industriegebiet
Einrichtungen und Flächen für Erholung, Freizeit und Sport
Regionale Naturschutzprojekte
Regionale Grünzüge, Grünflächen
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen ohne spezifische Waldfunktion
Einrichtungen und Flächen für Fremdenverkehr und Tourismus (z.B. Campingplatz, Golfplatz)
Geplante Schulen
Naherholungsgebiete
Badeanstalten, Schwimmbäder, Freizeitzentren
Einrichtungen für Versorgung und Entsorgung
Fluggelände
Voranggebiete Hochwasserschutz, Hochwassergefährdung HQ100 und HQ300
Biotope gemäß Bayerischer Biotopkartierung (i.d.R. mit Anteilen gesetzlich geschützter Biotope)
Moore gemäß Moorbodenkarte Bayern
Wiesenbrütergebiete nach Artenschutzkartierung
Landschaftsschutzgebiete
Flächen des amtlichen Ökoflächenkatasters (Ausgleichs- und Ersatzflächen, Ökokontoflächen, zu Naturschutzzwecken angekaufte Flächen, Landschaftspflegeflächen)
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Wasserschutzgebiete Zone III
Geotope
Altlasten und Altlastverdachtsflächen
Bodendenkmäler
Strom- und Energieversorgung (z.B. Umspannwerke, transalpine Ölleitungen)
Nutz- und Abwasseranlagen (z.B. Kläranlagen)
Wohngebäude bzw. kombinierte Wohn- und Wirtschaftsgebäude (Einzelgebäude), Seniorenheime
Die 150 Jahre alte Bestandsstrecke führt an einer Hangkante entlang mit sehr engen Kurven – zu eng für einen Ausbau nach modernen Ansprüchen. So kann beispielsweise nördlich von Aßling derzeit nur eine Geschwindigkeit von 120 km/h gefahren werden.
An der Bestandsstrecke liegen darüber hinaus Siedlungen, die bis direkt an die Gleise heranreichen. Bei einem Ausbau würden sich Eingriffe in die Wohnbebauung nicht vermeiden lassen.
Viele kleinere und größere Siedlungen prägen den Planungsraum westlich der Bestandsstrecke, die der höchsten Raumwiderstandsklasse zugeordnet sind. Oberelkofen liegt direkt an der Bestandsstrecke. Süd-westlich davon befindet sich ein Trinkwasserschutzgebiet. Die Topografie ist sehr hügelig, Gräben durchschneiden den Planungsraum. Die Höhenunterschiede sind eine weitere Herausforderung für die Trassensuche.
Entlang der Attel befindet sich eine langgezogene Ebene. In der Niederung sind Moorflächen und Überschwemmungsgebiete vorhanden. Nördlich davon liegt ein Trinkwasserschutzgebiet, dessen Zone II in Orange dargestellt ist. Östlich der Bestandsstrecke gibt es sehr hohe Raumwiderstände: Im Norden unter anderem Grafing, Unterelkofen und Straußdorf, im Westen ein FFH-Teilgebiet direkt in einer Bahnkurve und im Süden Aßling.
Besondere Naturschutzgebiete
Im Planungsraum zwischen Grafing und Ostermünchen liegen wichtige Naturschutzgebiete. Besonders bedeutend ist das europarechtlich streng geschützte Natura 2000-Teilgebiet „Attelleite“. Dieses liegt unmittelbar östlich der bestehenden Strecke und steht deren Ausbau entgegen. Das FFH-Teilgebiet beinhaltet unter anderem den prioritären Lebensraumtyp „Kalktuffquellen“, der landesweit bedeutend ist.
Kalktuffquellen können seltenen und charakteristischen Tierarten Lebensraum bieten, zum Beispiel für Amphibien, Libellen oder die Bayerische Quellschnecke.
Mit Blick auf diese Besonderheiten im Planungsraum zeigt sich: Ein Ausbau der Bestandsstrecke würde erhebliche Betroffenheiten für Mensch und Natur erzeugen. Deshalb sieht der Planungsauftrag den Bau einer Neubaustrecke vor.
Geologische Faktoren
Auch die geologischen Voraussetzungen spielen bei der Grundlagenermittlung eine große Rolle. Um konkrete Informationen zum Baugrund zu erhalten, hat ein Team aus Geologen und Baugrundingenieuren ein mehrwöchiges Bohr- und Erkundungsprogramm durchgeführt. Durch Bohrungen und Sondierungen wurden Bodenproben genommen. Die Bohrlöcher wurden fachgerecht rückverfüllt und der ursprüngliche Zustand wurde wiederhergestellt.
Ein spezialisiertes Labor analysierte und bewertete die Bohrproben anschließend. Das Ergebnis: Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keine Risiken für die technische Machbarkeit des Projektes.
Rammkernbohrung in Lorenzenberg
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Inwiefern werden Eingriffe in die Natur bei der Trassenauswahl berücksichtigt?
Für die Neubaustrecke gilt es, eine Vielzahl von Gesetzen und Richtlinien zu beachten. Die Umweltplanung hat zum Ziel, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zu minimieren.
Noch vor Beginn der technischen Planung haben wir mit einem Expertenteam und den Mitgliedern des Dialogforums Kriterien und Indikatoren erarbeitet. Diese haben wir in einem Kriterienkatalog festgehalten, der für die Auswahl des späteren Trassenverlaufs maßgeblich ist. Der Kriterienkatalog beinhaltet alle Schutzgüter. Damit haben wir vom Grundwasser über Flächenverbrauch und Tierwelt bis hin zum Landschaftsbild alle wichtigen Umweltbelange im Blick.
Wurden bei der Planung der Trassen die Belange des Naturschutzes berücksichtigt? Inwieweit?
Die Belange des Naturschutzes bilden eine wesentliche Basis für die Trassenfindung und -planung.
Grundlage hierzu bildet der Kriterienkatalog, der im Sommer 2020 durch das Expertenteam gemeinsam mit dem Dialogforum erarbeitet und im Zuge des 2. Dialogforums am 16.11.2020 als Grundlage für die Auswahl der Trassenvarianten des Brenner-Nordzulaufs beschlossen wurde.
Die Belange des Naturschutzes werden im Kriterienkatalog vor allem unter dem Hauptkriterium 2-4 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit den Teilkriterien 2-4-1 Schutzgebiete und 2-4-2 Tiere und Pflanzenlebensräume behandelt.
Für die Trassenfindung und -auswahl werden in erster Linie die erhobenen Grundlagendaten von Behörden wie BfN, LfU, Höherer Naturschutzbehörde Oberbayern, LRA Rosenheim, Ebersberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding) ausgewertet.
Berücksichtigung finden im Wesentlichen die für diese Planungsphase relevanten bzw. aussagekräftigen Bestandsdaten wie
Habitatvernetzungen (Biotopverbundachsen, Wildtierkorridore, Flächen für den Biotopverbund).
Warum braucht es Untersuchungen an der Bestandsstrecke? Was wurde untersucht, das noch nicht bekannt war?
Wir haben im vergangenen Jahr mit der geologischen Kartierung begonnen. Die von uns beauftragen Geologen haben zunächst verfügbare und öffentlich zugängliche Baugrundgutachten und Aufschlüsse ausgewertet. Zudem fanden Begehungen durch die Geolog:innen statt, zum Beispiel in Kiesgruben, um den Schichtenaufbau zu begutachten. Durch diese Vorarbeit hatten wir bereits ein recht gutes Bild von den Untergrundverhältnissen. Jedoch gab es an einzelnen Stellen noch Unschärfen, weshalb wir gemeinsam mit den Geolog:innen ein Erkundungsprogramm entwickelt haben. Das Erkundungsprogramm umfasste fünf Kernbohrungen (bis zu einer Tiefe von etwa 20 Metern), sowie 15 Rammkernsondierungen (bis zu einer Tiefe von etwa 10 Metern). Man kann sich die Bohrungen wie Nadelstiche in den Boden vorstellen. Dabei wurde der Raum untersucht. Wichtig ist: Mit der Auswahl der Bohrpunkte wurden keine möglichen Trassenverläufe vorweggenommen.
Was ist ein FFH-Gebiet?
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist eine europäische Richtlinie zum Schutz wildlebender Arten und deren Lebensräume. FFH-Gebiete sind streng geschützte Flächen gemäß dieser Richtlinie. Bei Bauvorhaben bewerten und berücksichtigen Gutachter die Auswirkungen auf die betroffenen FFH-Gebiete.
Wo können die Planungsunterlagen für Grafing-Ostermünchen eingesehen werden?
Alle Planungsunterlagen sind in der Mediathek einsehbar. Klicken Sie hier auf diesen Link.